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Unterschied Acryl (Pulver/Flüssigkeit) und Gel

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die chemischen Zusammensetzungen 
der beiden Systeme grundsätzlich ähnlich bzw. gleich sind.

Die Aushärtung der beiden Systeme unterscheidet diese - auch für Laien - offensichtlich. 
Während die Aushärtung des Pulver/Flüssigkeitssystem sofort von statten geht, 
wenn beide Materialien miteinander in Verbindung kommen, also gemischt werden, 
findet beim Gel die Aushärtung unter Einsatz einer UV-A Bestrahlung und unter 
Zuhilfenahme eines Photoinitiators statt.

Doch die Hauptbestandteile beider Systeme sind Acrylate, die in vielen alltäglichen Stoffen 
zu finden sind und im abgehärteten Zustand als völlig harmlos einzustufen sind. 
Acrylate befinden sich beispielsweise in Kunststofffüllungen im Dentalbereich, in Wandfarben, 
Kinderspielzeug, Kunststoffgeschirr und vielen anderen Gegenständen, die uns täglich umgehen.

 

Gesundheitlich unbedenklich

Häufig ist die Aussage zu hören, Pulver/Flüssigkeit sei gesundheitsschädlich. 
Doch dies entspricht NICHT der Wahrheit.

Der Inhaltstoff Benzoylperoxid war zwar in der Kosmetikverordnung verboten, 
befand sich aber nur auf der Verbotsliste, weil er als Arzneimittel einzustufen ist.

Durch die gültige Arzneimittelverordnung dürfen nur Ärzte und Apotheker diese Stoffe 
an den Kunden verarbeiten.

Verarbeitung und Verkauf im kosmetischen Bereich wurde untersagt.

Benzoylperoxid in starker Konzentration wird zur Behandlung von Hautunreinheiten 
und Akne verschrieben. Diese Chemikalie ist aber in Pulver/Flüssigkeitssystem nur in sehr 
geringen Mengen vorhanden.

Nach eingehender Studie und Diskussion wurde mit dem 24. September 2004 eine neue 
Kosmetikverordnung verabschiedet, die diese Stoffe mit einer nachzuweisenden Höchstgrenze 
belegt. Damit wurde der Einsatz völlig geregelt und auch mit den Regulierungsbehörden abgeklärt.

Gegensätzlich zur weit verbreiteten Meinung enthält das Gelsystem einen Inhaltsstoff, 
der auch nichts ganz unbedenklich ist. Hydrochinon ist als chemischer Inhaltsstoff in 
Versuchsreihen von Universitäten als Karzinogen und erbgutverändernd eingestuft worden. 
Aber in der nachzuweisenden Menge als vertretbar eingestuft worden.

Jedoch ist zu bemerken, dass beide Systeme mit dem Hinweis „nur für gewerblichen Bedarf“ 
versehen wurden und nicht in die Hände von Endverbraucher gehören.

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